Die Aufnahmegebühr setzt sich aus den folgenden zwei Bestandteilen zusammen:

Pass + Jahresmarke.

§ 1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage im § 8 der Vereinssatzung

in der Fassung vom 10.06.2025.

  1. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  1. Diese Verordnung wird wirksam mit Inkrafttreten der Satzung vom 10.06.2025.
  1. Die Beitragsordnung kann gem. § 8 Abs. 2 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 8 der Satzung verpflichtet Aufnahmegebühren und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  1. Nach § 8 Abs. 5 kann der Vorstand auf begründeten Antrag hin im Einzelfall die Aufnahmegebühr, den Vereinsbeitrag oder eine Sonderumlage ermäßigen, stunden oder erlassen.
  1. Eine eventuell etwaige Sonderumlage wird bei Bedarf durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
  1. Ehrenmitglieder sind nicht beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet die Mitgliederversammlung.
  1. Der Jahresbeitrag ist zum 01.02. eines Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
  1. Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist möglich.

§ 3 Zahlungsregularien

  1. Die Mitgliedsbeiträge, etwaige Sonderumlagen und sonstige Gebühren werden grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Alle Mitglieder erklären sich mit der Einziehung der Gebühren und Beiträge durch Einzugsverfahren einverstanden.
  1. Abweichend hiervon kann die Aufnahmegebühr und der 1. Jahresbeitrag vom Neumitglied, nach Aufforderung durch den Kassenwart, per Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.
  1. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen sind die

dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren zzgl. einer Aufwandspauschale von 10€

(siehe § 5 „Sonstiges“) vom Mitglied zu erstatten.

  1. Änderungen der Kontoverbindung sind dem Vorstand, vorzugsweise dem Kassenwart, umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.
  1. Bei Mahnungen werden zusätzliche Mahngebühren von 10€ pro Mahnung erhoben.
  1. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.

Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:

Kreissparkasse Stade

IBAN: DE92 2415 1116 0000 2038 28

BIC: NOLADE21STK

§ 4 Datenverarbeitung

  1. Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Sonderumlage erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

§ 5 Höhe der Beiträge

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  1. Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete

Lebensjahr am Fälligkeitstag. Bei Neuaufnahmen gilt das Alter am Aufnahmetag.

  1. Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
  1. Unabhängig vom Eintrittsdatum ist im Eintrittsjahr die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu 100% zu entrichten.

Vereinsgebühren ab 01.01.2025

Einmalgebühren
Aufnahmegebühr Erwachsene50,00 €
Aufnahmegebühr Jugendliche 8-17 Jahre10,00 €


Jahresgebühren 
Erwachsene ab 18 Jahre120,00 €
Jugendliche 8-17 Jahre30,00 €
Rentner/Pensionäre ab 65 J. auf Nachweis100,00 €
Ehrenmitglied10,00€
Familie; je Personnormaler Beitrag
Fördermitgliedab 30€
Arbeitsdienstgeld; Sonderbeitrag für jeden ab 18 Jahre0,00 €


Sonstiges 
Verzugskosten zzgl. Bankgeb.10€
Jahresmarke Doppel15€

§ 6 Änderungen

  1. Änderungen, welche die Aufnahmegebühr, Beiträge oder Sonderumlagen betreffen, werden von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit beschlossen.
  1. Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet ebenfalls die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit.

Gez.

  1. Vorsitzende, Daniela Kruskopf
  2. Vorsitzender, Björn Reinkemeier
  3. Kassenwart, Andreas Preiskorn