Die Aufnahmegebühr setzt sich aus den folgenden zwei Bestandteilen zusammen:
Pass + Jahresmarke.
§ 1 Grundsatz
- Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage im § 8 der Vereinssatzung
in der Fassung vom 10.06.2025.
- Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Diese Verordnung wird wirksam mit Inkrafttreten der Satzung vom 10.06.2025.
- Die Beitragsordnung kann gem. § 8 Abs. 2 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 2 Beitragspflicht
- Die Mitglieder des Vereins sind nach § 8 der Satzung verpflichtet Aufnahmegebühren und einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
- Nach § 8 Abs. 5 kann der Vorstand auf begründeten Antrag hin im Einzelfall die Aufnahmegebühr, den Vereinsbeitrag oder eine Sonderumlage ermäßigen, stunden oder erlassen.
- Eine eventuell etwaige Sonderumlage wird bei Bedarf durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
- Ehrenmitglieder sind nicht beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet die Mitgliederversammlung.
- Der Jahresbeitrag ist zum 01.02. eines Jahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht.
- Der Vereinsaustritt ist nur gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung zum Jahresende unter Einhaltung einer vierteljährigen Kündigungsfrist möglich.
§ 3 Zahlungsregularien
- Die Mitgliedsbeiträge, etwaige Sonderumlagen und sonstige Gebühren werden grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Alle Mitglieder erklären sich mit der Einziehung der Gebühren und Beiträge durch Einzugsverfahren einverstanden.
- Abweichend hiervon kann die Aufnahmegebühr und der 1. Jahresbeitrag vom Neumitglied, nach Aufforderung durch den Kassenwart, per Überweisung auf das Vereinskonto erfolgen.
- Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen sind die
dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren zzgl. einer Aufwandspauschale von 10€
(siehe § 5 „Sonstiges“) vom Mitglied zu erstatten.
- Änderungen der Kontoverbindung sind dem Vorstand, vorzugsweise dem Kassenwart, umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.
- Bei Mahnungen werden zusätzliche Mahngebühren von 10€ pro Mahnung erhoben.
- Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
Kreissparkasse Stade
IBAN: DE92 2415 1116 0000 2038 28
BIC: NOLADE21STK
§ 4 Datenverarbeitung
- Die Erhebung der Beiträge, Gebühren und Sonderumlage erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 5 Höhe der Beiträge
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete
Lebensjahr am Fälligkeitstag. Bei Neuaufnahmen gilt das Alter am Aufnahmetag.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
- Unabhängig vom Eintrittsdatum ist im Eintrittsjahr die Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag zu 100% zu entrichten.
Vereinsgebühren ab 01.01.2025
Einmalgebühren | |
Aufnahmegebühr Erwachsene | 50,00 € |
Aufnahmegebühr Jugendliche 8-17 Jahre | 10,00 € |
Jahresgebühren | |
Erwachsene ab 18 Jahre | 120,00 € |
Jugendliche 8-17 Jahre | 30,00 € |
Rentner/Pensionäre ab 65 J. auf Nachweis | 100,00 € |
Ehrenmitglied | 10,00€ |
Familie; je Person | normaler Beitrag |
Fördermitglied | ab 30€ |
Arbeitsdienstgeld; Sonderbeitrag für jeden ab 18 Jahre | 0,00 € |
Sonstiges | |
Verzugskosten zzgl. Bankgeb. | 10€ |
Jahresmarke Doppel | 15€ |
§ 6 Änderungen
- Änderungen, welche die Aufnahmegebühr, Beiträge oder Sonderumlagen betreffen, werden von der Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit beschlossen.
- Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet ebenfalls die Mitgliederversammlung in einfacher Mehrheit.
Gez.
- Vorsitzende, Daniela Kruskopf
- Vorsitzender, Björn Reinkemeier
- Kassenwart, Andreas Preiskorn