Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen für die

Vereinsgewässer Sav Harsefeld e.V. von 1962.

Fangmengen für Hecht, Zander und Karpfen sind geändert worden! Sie sind ab

sofort gültig, siehe untenstehende Bemerkung.

Teiche:

FischartFangmengeSchonzeitMindestmaß
Hechtsiehe Bemerkung**15.01.-15.05.60
Zandersiehe Bemerkung**15.01.-15.05.50
Karpfensiehe Bemerkung**keine45
Schlei3 pro Wochekeine30
Aalohne Begrenzungkeine45
Barschohne Begrenzungkeine15
Weißfischohne Begrenzungkeine15
Forelleohne Begrenzungkeine30

Fließgewässer:

FischartFangmengeSchonzeitMindestmaß
Bachforellegesetzliche Bestimmung15.10.-15.02.30
Regenbogenforellegesetzliche Bestimmung15.10.-15.02.30
Meerforellegesetzliche Bestimmung15.10.-15.02.45
Lachsgesetzliche Bestimmung15.10.-15.03.60
Hechtsiehe Bemerkung **15.01.-30.04.50
Zandersiehe Bemerkung **15.01.-30.04.40
Karpfensiehe Bemerkung **15.01.-30.04.gesetzliche Bestimmung
Schleigesetzliche Bestimmungkeinegesetzliche Bestimmung
Aalgesetzliche Bestimmungkeinegesetzliche Bestimmung
Barschgesetzliche Bestimmungkeinegesetzliche Bestimmung
Weißfischgesetzliche Bestimmungkeinegesetzliche Bestimmung

Die Fangbegrenzung für die Bach- und Regenbogenforellen von 30 Stück im Jahr/ maximal 5 in der Woche, bezieht sich auf unsere Teiche!! An den Fließgewässern gelten die dortigen Bestimmungen. Zu finden sind diese auf den Angelscheinen, bzw. Gastkarten.  

Bemerkung **:

Fangbegrenzung für Hecht, Zander und Karpfen gilt für alle

Gewässer, es dürfen insgesamt im Jahr je 6 Hechte, 6 Zander und 6 Karpfen

gefangen werden.

Pro Woche dürfen  insgesamt 2 Edelfische (Edelfisch ist: Hecht, Zander und Karpfen) aus den Gewässern entnommen werden!  

Stand Februar 2022

Der Vorstand