Mindestmaße, Schonzeiten und Fangbegrenzungen für die

Vereins- und Pachtgewässer Sav Harsefeld e.V. von 1962.

Teiche: (Tonkuhle, Ziegeleichteiche, Rosenborn)

Fischart Fangmenge Schonzeit Mindestmaß
Hecht siehe Bemerkung* 15.01.-15.05. 60 cm
Zander siehe Bemerkung* 15.01.-15.05. 50 cm
Karpfen siehe Bemerkung* keine 45 cm
Schlei 3 pro Woche keine 30 cm
Aal ohne Begrenzung keine 45 cm
Barsch ohne Begrenzung keine 15 cm
Weißfisch ohne Begrenzung keine 15 cm
Forelle ohne Begrenzung keine 30 cm

Fließgewässer Aue:

Fischart Fangmenge     Schonzeit                Mindestmaß
Bachforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-28.02. 30 cm
Regenbogenforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-28.02. 30 cm
Meerforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-28.02. 45 cm
Lachs gesetzliche Bestimmung 15.10.-15.03. 60 cm
Hecht siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. 55 cm
Zander siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. 45 cm
Karpfen siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. gesetzliche Bestimmung
Schlei gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Aal gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Barsch gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Weißfisch gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung

Fließgewässer Lühe:

Fischart Fangmenge Schonzeit Mindestmaß
Bachforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-15.02. 30 cm
Regenbogenforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-15.02. 30 cm
Meerforelle gesetzliche Bestimmung 15.10.-15.02. 45 cm
Lachs gesetzliche Bestimmung 15.10.-15.03. 60 cm
Hecht siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. 50 cm
Zander siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. 40 cm
Karpfen siehe Bemerkung * 15.01.-30.04. gesetzliche Bestimmung
Schlei gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Aal gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Barsch gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung
Weißfisch gesetzliche Bestimmung keine gesetzliche Bestimmung

Die Fangbegrenzung für die Bach- und Regenbogenforellen von 30 Stück im Jahr/ maximal 5 in der Woche, bezieht sich auf unsere Teiche!! An den Fließgewässern gelten die dortigen Bestimmungen. Zu finden sind diese auf den Angelscheinen. 

Bemerkung *:

Fangbegrenzung für Hecht, Zander und Karpfen gilt für alle

Gewässer, es dürfen insgesamt im Jahr je 6 Hechte, 6 Zander und 6 Karpfen

gefangen werden.

Pro Woche dürfen  insgesamt 2 Edelfische (Edelfisch ist: Hecht, Zander und Karpfen) aus den Gewässern entnommen werden!  

Stand Februar 2026

Der Vorstand