



Friedfische
Friedfische, Karpfen, Brassen, Schleie, Aal, Aalquappe, Flussbarsch, Hecht, Zander, Rapfen, Quappe, Meerforelle, Lachs, Finte**, Stint, Neunaugen**
Fang-/Schonzeiten beachten!
**) Diese Fische sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht entnommen werden.
Ab dem Horneburger Hafen wird die Aue zur Lühe. Diese ehemalige Verkehrsstraße für Ewer und Jollen aus dem Obstbau erstreckt sich über knapp 15Km und mündet letztlich auf Höhe von Grünendeich (Lühe-Anleger) in die Elbe. Aus diesem Grund wird für einen Ansitz die Beachtung der Hoch- und Niedrigwasserzeiten wichtig. Zu beachten ist auch, dass für das Fischen stets die Lühe-Berechtigungskarte mitgeführt werden muss.