Bekanntmachung zu einem zeitweisen Fangverbot

02.11.2021

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung zu einem zeitweisen Fangverbot zum Schutz des Europäischen Aals, vom 26. August 2021

Nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/92 des Rates vom 28. Januar 2021 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2021 für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Unionsgewässern, sowie für Fischereifahrzeuge der Union in bestimmten Nicht-Unionsgewässern (ABl. L 31 vom 29.1.2021, S. 31), ist in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten, zwischen dem 1. August 2021 und dem 28. Februar 2022 jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal untersagt. Hierbei ist der Zeitraum für das dreimonatige Verbot von dem betroffenen Mitgliedstaat festzulegen. Hierzu wird folgende Allgemeinverfügung erlassen und bekannt gemacht:

Vorbemerkung

Der Bestand des Europäischen Aals, ist nach Einschätzung des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES), in einem kritischen Zustand. Laut Erwägungsgrund (12) der Verordnung (EU) 2021/92 hat der ICES demzufolge empfohlen, alle die Sterblichkeit beeinflussenden anthropogenen Faktoren, einschließlich der Sterblichkeit aufgrund gewerblicher Fischerei und Freizeitfischerei, auf Null zu reduzieren oder möglichst nahe bei Null zu halten. Vor dem Hintergrund dieses Gutachtens, hat der Rat der Europäischen Union für alle Fischereien ein Fangverbot für den Europäischen Aal, in allen Lebensstadien für einen Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten festgelegt.

I.

Fangverbot

1. Jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist in dem Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 untersagt. Das Fangen oder Anbordhalten vom Europäischen Aal ist in diesem Zeitraum verboten.

2. Das Verbot gilt in den deutschen Hoheitsgewässern und Gewässern der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern.

3. Rechtsgrundlage für diese Fangverbotszeit für den Europäischen Aal ist Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/92.

Danach ist jede gezielte und unbeabsichtigte Fischerei sowie Freizeitfischerei auf Europäischem Aal in den Unionsgewässern des ICES-Gebiets und in Brackgewässern, wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und Übergangsgewässern in einem Zeitraum von drei aufeinander folgenden Monaten zwischen dem 1. August 2021 und dem 28. Februar 2022 verboten. Der Zeitraum wird von jedem Mitgliedstaat festgelegt. Diese Vorgabe an den jeweiligen Mitgliedstaat wird vorliegend umgesetzt. Nach Anhörung und im Benehmen der betroffenen Bundesländer und der Verbände der Fischwirtschaft wurde für die Gewässer Deutschlands der in Nummer 1 genannte Zeitraum für ein Verbot des Fangens vom Europäischen Aal festgelegt.

II.

Sofortige Vollziehung

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung beruht auf § 80 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Nach Abwägung sämtlicher im konkreten Fall betroffener öffentlicher und privater Interessen, ist dem besonderen Interesse Deutschlands an der sofortigen Vollziehung der Fangregelungen der Vorrang gegenüber dem Interesse der Betroffenen an der aufschiebenden Wirkung, eines Widerspruchs gemäß

§ 80 Absatz 1 VwGO einzuräumen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist dringend geboten, um die im öffentlichen Interesse stehende Erhaltung der biologischen Meeresschätze zu gewährleisten.

III.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

zur Niederschrift bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn zu erheben.

www.bundesanzeiger.de

Bekanntmachung

Veröffentlicht am Freitag, 17. September 2021

BAnz AT 17.09.2021 B8

Seite 1 von 2

IV.

Inkrafttreten

Die mit dieser Bekanntmachung verfügten Fangregelungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger als bekannt gegeben.

Hamburg, den 26. August 2021

531 – 04.10 – 41.6 – Bek. 11/21/53

Bundesanstalt

für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag

Wessendorf

27.07.2021

Liebe Vereinskolleginnen und -kollegen des SAV Harsefeld!
Bei unserer letzten Jahreshauptversammlung am Freitag, 16.7.2021, bin ich als neuer 1. Vorsitzender des SAV Harsefeld e.V. von 1962 gewählt worden. Ich löse damit Gunnar Klindt ab, der seit 2018 die Geschicke des Vereins lenkte. Wir danken ihm für sein Engagement.
Weil die Jahreshauptversammlung nur von einem kleinen Teil der möglichen
Vereinskolleginnen und -kollegen besucht wurde, stelle ich mich auf diesem Weg vor:
Mein Name ist Björn Reinkemeier. Beruflich bin ich bei der Ev.-luth.-Kirchengemeinde Harsefeld als Diakon für Erwachsenenarbeit angestellt. Ich wohne seit 12 Jahren mit meiner Frau und unseren drei Kindern in Harsefeld und meine erste Aktion beim damaligen Umzug war der Eintritt in den SAV Harsefeld. Als leidenschaftlicher Angler lernte ich durch unseren leider kürzlich verstorbenen ehemaligen Sportwart Berndt Kaiser die Gewässer kennen, die
ich auch nach wie vor gerne zum Angeln aufsuche.
Zum aktuellen Stand unseres SAV Harsefeld
So, wie ich durch viele Gespräche und aus eigenen Beobachtungen den Verein kennen gelernt habe, war er in der Vergangenheit ein gut aufgestellter, innovativer und präsenter Verein.
In den vergangenen Jahren hat es aber durch vielerlei Umstände Veränderungen gegeben, die meines Erachtens nicht ausreichend kommuniziert und vielleicht sogar bedacht wurden.
Es entstanden Gerüchte, und Halbwahrheiten kursierten – leider auch heute noch durch den Ort. Diese richten großen Schaden an und das Image des Vereins leidet sehr darunter. Sie führen dazu, dass langjährige Vereinskolleginnen und -kollegen den Verein verlassen.
Die Aufarbeitung dieser Themen, wie aber auch eine stufenweise Neuorientierung in die Zukunft, habe ich mir zur Aufgabe gemacht.
Wir haben ein großes Potential und die Chance, sich neu zu positionieren.
Hier zwei zukunftsorientierte Beispiele:
Durch die mittlerweile wieder gut aufgestellte Jugendarbeit durch Peter und Timo Hemmer, sind tolle Veranstaltungen entstanden. Ich habe mich sehr gefreut, die Jugendgruppe beim Angeln am Samstag, 17.7.2021 am Rosenbornteich zu sehen. Ich besuchte sie kurz und sah viele glückliche Jugendliche, die fiebernd auf den nächsten Fisch um den Teich saßen. Auf diese Jugend können wir bauen!
Ich freue mich über das tolle Projekt, Laichbecken für Meerforellen in der Aue zu errichten.
Dieses wurde in Kooperation mit unseren befreundeten Angelvereinen Horneburg und Bliedersdorf verwirklicht. Gerne war ich ein Teil dieses hervorragend organisierten Teams.
Kurz nach dieser Aktion konnten erste Meerforellen beim Ablaichen beobachtet werden.
Dieses sind nur zwei von vielen Einsätzen, bei dem Vereinsleben zusammengekommen ist und worauf wir aufbauen können.
Sicherlich gibt es viel zu tun und das möchte ich auch gerne anpacken! Daher wünsche ich mir für die Zukunft eine Neuausrichtung des Vereins, bei der wir zielorientiert neue Projekte beginnen und ein gutes Maß an alten Strukturen behalten.
Die ersten Weichen sind gestellt, denn unter Hochdruck wird jetzt an der Homepage gearbeitet, damit wir für die Öffentlichkeit präsent und transparent sind. Der Termin zur Fertigstellung ist der 30.09.2021!
Wir müssen uns als Verein nicht verstecken, denn mit unseren weit über 200
Vereinskolleginnen und -kollegen sind wir eine Größe in und um Harsefeld, die sich aktiv um den heimischen Fischbestand kümmert und umweltpolitisch Akzente setzt.
So hoffe ich, dass wir als Vorstand auf deine Kooperation und Bereitschaft zählen können, um diesen Traditionsverein in eine positive Zukunft zu führen.
Ich danke allen Vereinskolleginnen und -kollegen für ihr geleistetes Engagement.
Petri Heil und alles Gute!
Der Vorstand und Björn Reinkemeier als 1. Vorsitzenden